Die Verfassungsbeschwerde der Betreiberin eines Kernkraftwerks hinsichtlich der Frage, ob es infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das BVerfG verfassungsrechtlich geboten ist, einen entrichteten und im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017 zurückerstatteten Steuerbetrag i.H.v. rd. 55 Mio. € ab dem Zeitpunkt der Steuerzahlung zu verzinsen, hatte vor dem BVerfG keinen Erfolg.
Quelle: BVerfG v. 30.6.2022 - 2 BvR 737/20

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