Monatliche Umsatzbeteiligungen erhöhen das Elterngeld. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall einer angestellten Zahnärztin entschieden. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr eine Grundvergütung von 3.500 EUR pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen rd. 140 EUR und 2.300 EUR pro Monat schwankten.
LSG Niedersachsen-Bremen 9.12.19, L 2 EG 7/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 212731
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