Der (BFH 19.5.21, X R 33/19 und X R 20/21) hält eine Doppelbesteuerung nur in wenigen Einzelfällen für möglich. Doch trotz einer Verfassungsbeschwerde kommt die Aussetzung der Vollziehung nicht in Betracht (BFH 24.8.21, X B 53/21). Nach wie vor haben betroffene Rentner nur eine Möglichkeit, um bereits heute schon eine Steuerminderung zu erreichen: Wer der Ansicht ist, dass eine Doppelbesteuerung seiner Renten nach den Parametern des BFH eintritt, muss Einspruch gegen betreffende Steuerbescheide einlegen und eine konkrete Berechnung beifügen.

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