Wird eine privat vermietete Immobilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erworben und veräußert, müssen Gewinne im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts versteuert werden. Bei der Berechnung der Zehnjahresfrist kann es schnell zu einem fatalen Fehler kommen, wie ein aktuell veröffentlichtes Urteil des BFH verdeutlicht.
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