Mandanten, die im Jahr 2021 eine Immobilie vermieteten und Mietausfälle verkraften mussten oder die eine Immobilie ohne eigenes Verschulden nicht vermieten konnten, bekommen auf Antrag einen Teil der im Jahr 2021 gezahlten Grundsteuer erstattet. Voraussetzung dafür: Der Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer wird bis zum 31.3.2022 bei der Gemeindeverwaltung gestellt.
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