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Wiederholung d. mündl. Steuerberaterprüfung bei Vernichtung d. vom Prüfling angefertigten Protokolle

Kandidaten von Steuerberaterprüfungen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Prüfung, wenn von ihnen zur Dokumentation des Prüfungsablaufs angefertigte Unterlagen vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung von der Prüfungsbehörde vernichtet wurden. Dazu muss der jeweilige Prüfling allerdings glaubhaft machen, dass ihn dies in seinen Möglichkeiten zur Erlangung von Rechtsschutz gegen die Prüfungsentscheidung wesentlich beeinträchtigt.

BFH 12.4.2011, VII R 5/10

 
 
 

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