Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerhinterziehung / Selbstanzeige / Betriebsprüfung
Schwarzarbeit / Hausdurchsuchung / Ermittlungsverfahren
06131 / 464 88 70
Spezialreport: Kryptowährung
Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist einer der führenden Steuerstrafrechtsverteidiger im Rhein-Main Gebiet.
Rechtsberatung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren durch
-
Beistand bei Durchsuchungen
-
Zeugenbeistand
-
Vertretung in der steuerlichen Fahndungsprüfung
-
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
-
Verteidigung in der Hauptverhandlung
-
Verteidigung in der Untersuchungshaft
Erfolgreiche Strafverteidigung durch steuerrechtliche Kompetenz.
Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mainz, Frankfurt am Main, Offenbach und Köln
Kryptowährung und Steuerrecht
Kryptowährung im Steuerrecht: Der Bundesfinanzhof (IX R 3/22) hat eine grundlegende steuerrechtliche Frage in Bezug auf Kryptowährungen entschieden, die nachhaltige Auswirkungen für die Zukunft haben wird. Der Hauptstreitpunkt war die Steuerpflicht beim Umtausch von Kryptowährungen, aber es geht um mehr als das. Der Bundesfinanzhof hat im Wesentlichen frühere Gerichtsurteile bestätigt, die besagen, dass der Handel mit einer Kryptowährung gegen eine andere steuerpflichtig ist. Diese Nachricht wird mit Sicherheit einen Nachhall haben. Kryptowährungen gelten nach dem Konzept des Einkommenssteuerrechts als Wirtschaftsgüter, und diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs musste diese Tatsache zuallererst feststellen. Der Begriff "Wirtschaftsgut" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist vergleichbar mit der Bedeutung des Begriffs "Wirtschaftsgut" im Wirtschaftsrecht und ist weit auszulegen. Er ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu analysieren. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass sich der Begriff "Wirtschaftsgut" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG nicht nur auf zivilrechtliche Gegenstände wie Eigentum und Rechte bezieht, sondern auch auf tatsächliche Gegebenheiten, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, die einen bestimmten Marktwert haben, über mehrere Wirtschaftsjahre hinweg von Nutzen sind und mit dem Betrieb übertragen werden können. Das Merkmal der "eigenständigen Bewertbarkeit" wird von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs dahingehend ausgelegt, dass ein Erwerber des gesamten Unternehmens in diesem "Vorteil" einen greifbaren Wert erkennen würde, der bei der Ermittlung des Gesamtpreises zu berücksichtigen ist; es muss also ein wirtschaftlich verwertbarer Vermögensvorteil zum gegebenen Stichtag vorliegen, der als verwertbarer Vermögenswert angesehen werden kann. Der Bundesfinanzhof stellt fest, dass eine Rechtsposition, die entweder nicht oder nur unter bestimmten Einschränkungen übertragbar ist, in bestimmten Fällen als eigenständiges Wirtschaftsgut für steuerliche Zwecke identifiziert werden kann, wenn der übertragbare Teil der Rechtsposition durch eine etablierte Rechtspraxis monetarisiert wurde. Daraus lässt sich schließen, dass dies der Fall ist. Der BGH erklärte, dass Token wie BTC, ETH und XMR als wirtschaftlich wertvolle Gegenstände eingestuft werden können, denen ein eigenständiger Wert zugewiesen werden kann. Dieses Konzept gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sie von einem kollektiven "Token-Portfolio" in einem System mit Distributed-Ledger-Technologie abgespalten und zu handelbaren Untereinheiten gemacht werden. Als Beleg dafür müssen in der Regel Gebühren gezahlt werden, um den Transfer in unabhängige Token abzuschließen, einschließlich Plattform- und Blockchain-Transaktionsgebühren.
Steuern auf durch Kauf oder Tausch erworbene Währungstoken: Der Bundesfinanzhof (BFH) teilt die Auffassung, dass eine natürliche Person nach dem Zweck des § 39 Abs. 1 AO auch dann als "Eigentümer" eines Wirtschaftsguts angesehen werden kann, wenn sie zivilrechtlich nicht voll übertragbar ist, aber einen wirtschaftlichen Wert und eine faktische Verfügungsmacht darüber hat. Das liegt daran, dass die Definition des Eigentums in § 39 (1) AO ein breiteres Konzept als das des Zivilrechts berücksichtigt. Aufgrund dieser teleologischen Erweiterung werden Währungsmarken, die eine Nutzerin oder ein Nutzer über ihren oder seinen privaten Schlüssel erwirbt - der ihr oder ihm uneingeschränkte Kontrolle gewährt - als Eigentümerin oder Eigentümer im Sinne von § 39 (1) AO angesehen. Die DLTs, die für die streitgegenständlichen Währungs-Token entwickelt wurden, setzen den Besitz eines "privaten Schlüssels" mit einer "Eigentümerposition" gleich, was dem allgemeinen Verständnis dieser Systeme entspricht. Steuern auf getauschte Kryptowährungen? ...! Eine weitere steuerrechtliche Frage taucht auf: Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere eine steuerpflichtige Transaktion ist. Der Bundesfinanzhof stellt außerdem fest, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darauf abzielt, Wertsteigerungen eines "sonstigen Wirtschaftsguts" des Privatvermögens, die innerhalb einer einjährigen Haltefrist realisiert werden, der Einkommensteuer zu unterwerfen. Diese Vorschrift enthält Begriffe wie "Erwerb" und "Veräußerung", die aus § 6 EStG, § 255 Abs. 1 HGB und §§ 135, 136 BGB entnommen sind. Der Erwerb und die Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist der Kauf oder Verkauf eines Wirtschaftsguts zu einem bestimmten Preis. Der Bundesfinanzhof schließt sich dem BMF-Schreiben an und stellt fest, dass virtuelle Währungen in Form von Currency Tokens Wirtschaftsgüter sind, die für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in Frage kommen, wenn sie gegen Euro, eine andere Fremdwährung oder andere virtuelle Währungen getauscht werden. Der Bundesfinanzhof hat begründet, dass der Erwerb und die Veräußerung von Currency Tokens, die nunmehr als im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen werden, als Rechtsträgerwechsel zu qualifizieren sind, wenn sie in Euro (oder Fremdwährung) umgetauscht oder in andere virtuelle Währungen umgetauscht werden, entsprechend dem BMF-Schreiben in BStBl I 2022, 668, Tz. 54. Der Senat ist der Auffassung, dass ein solcher Wechsel des Rechtsträgers die Verlagerung der Kontrolle über das Wirtschaftsgut vom Inhaber des "Private Key" auf dessen Erwerber erfordert (...) Nach den Feststellungen des FG hat der Kläger im Zusammenhang mit den jeweiligen Übertragungsvereinbarungen - einem einmaligen Rechtsgeschäft - die Verlagerung dieser Token entweder an sich selbst oder an andere Personen vorgenommen, indem er sie über eine Vermittlungsadresse auf der Handelsplattform an eine Privatadresse schickte oder sie unter Verwendung eines individuell generierten "Private Key" an ihren Erwerber übertrug. Dies führte dazu, dass in jeder Situation - unabhängig davon, dass die Fachleute unterschiedlicher Meinung darüber waren, ob es sich um eine Übertragung eines zivilrechtlichen Status handelt, wie er geschrieben steht - das (tatsächliche) Recht an dem Wirtschaftsgut auf einen anderen Rechtsträger übertragen wurde. Das BFH-Urteil hat Auswirkungen auf Kryptowährungen im Hinblick auf die Besteuerung. Es ist nun klar, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere innerhalb der Haltefrist steuerpflichtig ist. Dies war ein strittiger Punkt, wurde aber nun entschieden, und diejenigen, die Kryptowährungen innerhalb des Zeitraums getauscht haben, sollten dies angeben. Wenn es Verluste gab, ist es ratsam, diese ebenfalls zu melden, da es in einigen Jahren wahrscheinlich Vorschriften für Kryptotransaktionen in der Eurozone geben wird und eine frühzeitige Meldung von Vorteil sein könnte, wenn Geldwäscheprobleme auftreten. Die aktuellen Vorschriften in unserem Amt deuten darauf hin, dass Berichte erwartet werden sollten; allerdings gibt es derzeit keine automatisierten Berichte von Plattformen an die Finanzämter. In laufenden Verfahren hat es bei bestimmten Plattformen Sammelanfragen gegeben, die dazu führen, dass die Ermittlungen des Finanzamts 5-10 Jahre dauern. Daher ist es wichtig, dieses Problem anzugehen, auch wenn dies zusätzliche Arbeit bedeutet.
Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen: Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Cardano, Polkadot und anderen sowie die damit verbundenen Aktivitäten wie Mining, Staking, Lending, Margin Trading und andere (möglicherweise unversteuerte) Dinge wie Forks und Airdrops haben an Umfang und Bedeutung gewonnen. Nach aktuellen Schätzungen des Frankfurt School Blockchain Center sind für das Steuerjahr 2020 rund 1,2 Mrd. EUR an Steuern aus Kryptowährungstransaktionen zu erwarten. Die Besteuerung von Kryptowährungstransaktionen ist oft nicht eindeutig. Sowohl in der Steuerliteratur als auch in Gesprächen mit den Steuerbehörden haben sich bestimmte Ansichten herauskristallisiert. Wenn es beispielsweise um Privatvermögen geht, ist es allgemein anerkannt, dass Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft nach §§ 22 Nr. 2 und 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit dem Regelsteuersatz besteuert werden, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt - laut BMF manchmal sogar nicht mehr als zehn Jahre. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer zum Regelsteuersatz, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt - laut Bundesfinanzministerium (BMF) manchmal sogar nicht mehr als zehn Jahre. Es gibt noch viele Fragen, die von den Finanzgerichten noch nicht beantwortet wurden. Kürzlich hat das BMF den Entwurf eines Schreibens zur Besteuerung von Gewinnen im Zusammenhang mit Kryptowährungen veröffentlicht, das in der Krypto-Gemeinschaft aufgrund seiner expansiven Sichtweise auf § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG für Aufruhr gesorgt hat. Nach dem Entwurf des BMF zur Besteuerung von Kryptowährungsgeschäften müssen Einkünfte aus Kryptowährungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Wenn du das nicht tust, kannst du der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Aus rechtlicher Sicht und im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften sollten alle Einkünfte, die durch Kryptowährungsaktivitäten erzielt werden, gemeldet werden. Die endgültige steuerliche Behandlung ist eine ganz andere Frage, die unabhängig von den steuerstrafrechtlichen Auswirkungen einer eigenen Bewertung bedarf. Wenn du dein Einkommen noch nicht an die Steuerbehörden gemeldet hast, empfehlen wir dir, eine nachträgliche Einkommenserklärung abzugeben oder eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen. Wir können dir dabei helfen, diesen komplexen und oft strittigen Prozess vertraulich und anonym zu durchlaufen. Außerdem können wir dich beraten, wie du deine Steuern im Zusammenhang mit Kryptowährungstransaktionen so strukturieren kannst, dass deine gesamte Steuerlast minimiert wird.
BFH: Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich am 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf oder Handel von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) der Besteuerung unterliegen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen für Steuerpflichtige, die mit digitalen Währungen handeln und sich bisher noch nicht mit der Frage der Besteuerung dieser Währungen beschäftigt haben. Im vorliegenden Fall ging es um einen Steuerzahler, der verschiedene Formen von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero gekauft, getauscht und verkauft hat. Bis 2017 hatte diese Person mit diesen Aktivitäten einen Gesamtgewinn von 3,4 Millionen Euro erzielt. Das Finanzamt war der Meinung, dass der Gewinn als Einkommen besteuert werden sollte. Der Einspruch des Steuerzahlers vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert werden müssen, wenn sie innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft werden. Der Bundesfinanzhof hat am 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu besteuern sind. Diese Entscheidung hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Definition von Wirtschaftsgütern, da der BFH betonte, dass der Begriff in einem weiten Sinne ausgelegt werden sollte. Das bedeutet, dass nicht nur Gegenstände und Rechte, sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile, die den Steuerpflichtigen Kosten verursachen und einer Marktbewertung unterzogen werden können, als Wirtschaftsgüter gelten. Die tatsächlichen Eigenschaften der virtuellen Währungen sind nicht wichtig, wenn es darum geht, ihren Wert als wirtschaftliche Ressource zu bewerten. Bitcoin, Ethereum und Monero können aus wirtschaftlicher Sicht als Zahlungsmittel betrachtet werden. Sie können auf Handelsplattformen und Börsen getauscht werden, besitzen einen Marktwert und können zur Abwicklung von Transaktionen zwischen zwei Parteien verwendet werden. Daher ist es unerheblich, ob eine bestimmte Kryptowährung auf einer bestimmten Plattform gehandelt wird oder bestimmte technische Merkmale aufweist; entscheidend ist, dass es sich um eine Ware handelt, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb gekauft oder gehandelt wurde. Das BFH-Urteil ist von großer Bedeutung für Steuerpflichtige, die sich mit dem Thema "Besteuerung von Kryptowährungen" noch nicht richtig auseinandergesetzt haben. Es unterstützt die Auffassung der Finanzbehörden und der meisten Literatur, dass Kapitalgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Kryptowährung es sich handelt, ob es sich um Bitcoin, Ethereum oder eine andere handelt; entscheidend ist, dass sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft wurde. Aspekte wie die technischen Details von Kryptowährungen spielen bei der Besteuerung ebenfalls keine Rolle. Daher sollten Steuerzahler/innen alle Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen in ihrer Steuererklärung angeben und entsprechend Steuern zahlen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Besonderheiten des Falles zwangen den BFH nicht zum Handeln, sodass Fragen zu Aktivitäten wie Mining, Staking, Lending, Airdrops, Gewerblichkeit und Verrechnung von Verlusten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und anderen Kryptoassets wie NFT unbeantwortet blieben. Da diese Fragen noch geklärt werden müssen, ist es ratsam, sich von erfahrenen Steueranwälten und -beratern beraten zu lassen.
Kryptowährungen - Bitcoin und Steuer: Bitcoin und andere digitale Währungen sind bei Privatanlegern und Unternehmern immer beliebter geworden. Daher ist es unerlässlich, fachkundige Rechts- und Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, wenn es um die steuerlichen Auswirkungen von Transaktionen mit Kryptowährungen, Initial Coin Offerings oder Bitcoin-Mining geht, sowie um die möglichen strafrechtlichen Steuerfolgen, die mit dem Besitz oder der Nutzung von Kryptowährungen für private oder geschäftliche Zwecke verbunden sind. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. steht Ihnen mit Ratschlägen zur Seite, wie Sie Ihre Steuern reduzieren können und wie Sie Bitcoin, Ether und ähnliche Währungen rechtssicher verwalten können.
Was sind Bitcoins? Bitcoins sind eine Online-Zahlungsform, die nicht von einer Zentralbank verwaltet wird. Stattdessen wird ein Blockchain-System verwendet, um Datenblöcke nach festgelegten Regeln zu speichern. Um Bitcoins zu kaufen oder zu verkaufen, musst du ein elektronisches Portemonnaie auf deinem Computer installieren, das sowohl einen öffentlichen Schlüssel als auch einen privaten Schlüssel für Transaktionen benötigt. Der öffentliche Schlüssel kann mit einem PIN-Code oder einem Briefkastenschlüssel verglichen werden; der private Schlüssel ist vergleichbar mit einer Kontonummer oder einer Adresse für den Briefkasten. Beim Kauf von Kryptowährungen wird die PIN in einer so genannten Börse hinterlegt. Dadurch erhalten die Nutzer/innen Zugang zu ihren Coins, die auf einer Blockchain gespeichert sind. Für die sichere Aufbewahrung der privaten Schlüssel gibt es spezielle Wallets, die ähnlich funktionieren wie die PIN eines Bankkontos in der Brieftasche. Diese Wallets enthalten dann die Zugangsdaten für die Münzen, die in der Blockchain gespeichert sind.
Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen - Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining): Wenn Kryptowährungen als Privatvermögen gehalten werden, kann es steuerliche Folgen haben, wenn man Coins schürft, kauft und verkauft. Wenn dies gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht, gilt es nach dem Steuerrecht als Hobby, sodass weder Gewinne noch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Der Verkauf von selbst geminten Kryptowährungen gilt jedoch nicht als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dagegen sind Verifizierungsgeschäfte als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
Verkauf von Kryptowährungen aus dem Privatvermögen: Wenn Kryptowährungen als Privatvermögen gehalten werden, kann es steuerliche Folgen haben, wenn man Coins schürft, kauft und verkauft. Wenn dies gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht, gilt es nach dem Steuerrecht als Hobby, sodass weder Gewinne noch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Der Verkauf von selbst geminten Kryptowährungen gilt jedoch nicht als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dagegen sind Verifizierungsgeschäfte als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als Privatvermögen gelten als Einkünfte aus persönlichen Geschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, sofern der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr beträgt. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG kommt es für die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Zuflusses an, d.h. auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto, wenn es sich um eine Auszahlung in Fiatgeld handelt. Der Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten; die Veräußerungskosten ergeben sich aus dem Verkaufspreis (z. B. Marktplatzgebühren, Transaktionsgebühren oder Dienstleistungen), die Anschaffungskosten aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger Nebenkosten (z. B. Provisionen). Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf können als Werbungskosten angerechnet werden, nicht aber solche, die mit dem Erwerb zusammenhängen, wie zum Beispiel Finanzierungskosten. Es gibt einen Freibetrag von 600,00 € pro Jahr, der nicht steuerfrei ist. Kapitalverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus denselben Geschäften verrechnet werden, wobei es auch die Möglichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG gibt. Für steuerliche Zwecke muss zwischen der Besteuerung von Zinseinkünften, die durch das Verleihen von Kryptowährungen (bekannt als Bitcoin Lending) mithilfe von Lending Bots erzielt werden, und etwaigen Auswirkungen auf § 23 EStG unterschieden werden. Wenn die Terminologie korrekt ist, würde diese Art der Kreditvergabe kein steuerpflichtiges Einkommen erzeugen, da sie ohne einen Geldaustausch erfolgt. Vielmehr werden diese Arten von Krediten in der Regel über Online-Tauschbörsen an andere Gewerbetreibende vergeben. Erhält ein Steuerpflichtiger für das Darlehen Zinsen in Form von Kryptowährungscoins, würden diese nicht als Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gelten, da sie nicht aus anderen Kapitalforderungen stammen. Dennoch fallen diese Einkünfte unter § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz). Darunter fallen im Allgemeinen Einkünfte aus Dienstleistungen, solange sie nicht Teil anderer Einkunftsarten sind oder in den Anwendungsbereich von § 22 Nr. 1, 1a, 2 oder 4 EStG fallen, wozu auch Sachleistungen gehören. Zahlungen in Kryptowährungen als Gegenleistung für Dienstleistungen sind bis zu einer Grenze von 256 € pro Jahr erlaubt. Wenn Kryptowährungen dazu verwendet werden, in einem Jahr oder länger Geld zu verdienen, z. B. durch Vermietung, dann verlängert sich die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG von einem Jahr auf zehn Jahre, was bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf erst nach zehn Jahren und nicht schon nach einem Jahr von der Steuer befreit werden können. Leider bleibt diese Verlängerung der Spekulationsfrist in der Praxis oft unbemerkt. Im Einklang mit dem Ziel des Gesetzgebers, Steuervermeidungsstrategien zu verhindern, sollte § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG unseres Erachtens jedoch nicht so ausgelegt werden, dass eine Verlängerung möglich ist. Trotzdem wird in der Literatur zu diesem Thema tendenziell die gegenteilige Meinung vertreten, dass Kryptowährungen für einen Zeitraum von zehn Jahren für Veräußerungszwecke zugelassen werden sollten. Die Rechtsprechung des BFH zum Logbuch sieht jedoch keine ausreichende Individualisierung vor. Um die Anwendung der FIFO-Methode zu verhindern, ist es möglich, einen Private Key auf ein anderes Wallet zu übertragen, das Zugriff auf die zugehörigen Coins gewährt. Wenn diese Coins an verschiedenen Börsen gehalten werden, werden nur die Coins an der Börse, an der sie verkauft werden, dem Verkauf unterworfen und nicht der FIFO-Methode.
Besteuerung von Kryptowährungen im Betriebsvermögen: Hält ein Unternehmen Kryptowährungen im Betriebsvermögen, muss es entscheiden, ob es eine Bilanz nach § 4 Abs. 1 EStG oder eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 Abs. 3 aufstellt. Grundsätzlich müssen für diese virtuellen Währungen die gleichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze angewandt werden, die auch für anderes Betriebsvermögen gelten, wie es die OFD NRW vorschreibt. Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und können nicht als Geld oder Buchgeld angesehen werden, da mit ihnen kein Guthaben von einer Bank verbunden ist. E-Geld kann nicht als solches eingestuft werden, da es für den Emittenten keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Zahlungsvorgängen beinhaltet. Wenn der Bergbau als Unternehmen betrachtet wird, müssen Steuern wie Körperschafts- und Gewerbesteuer oder Einkommensteuer gezahlt werden. Die Coins von Kryptowährungen sind als immaterielle Vermögensgegenstände oder Immobilien zu betrachten. Aufgrund ihrer hohen Marktgängigkeit gelten sie als Vermögensgegenstand und müssen gemäß § 246 Absatz 1 Satz 1 HGB in der Bilanz eines Unternehmens aufgeführt werden. Diese Münzen werden in der Regel als Umlaufvermögen eingestuft, da sie für den sofortigen Verkauf oder Verbrauch zu Zahlungszwecken verwendet oder zu Spekulationszwecken gehalten werden können, was bedeutet, dass sie in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum im Unternehmen verbleiben. Daher gibt es keine Möglichkeit, sie nach § 248 Absatz 2 HGB zu klassifizieren. Da der Bergbau hauptsächlich von Maschinenleistung und nicht von menschlicher Arbeitskraft abhängt, stellt er keinen Tausch von Rechenleistung gegen einen entgeltlichen immateriellen Vermögensgegenstand dar - was in der Literatur immer wieder festgestellt wird. Das bedeutet, dass es sich um eine Art von Vermögenswert handelt, der keine physische Form hat und vom Unternehmen selbst erzeugt wurde. Nach § 5 Absatz 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) können selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht aktiviert werden. Da Kryptowährungscoins jedoch in der Regel als Umlaufvermögen gelten, müssen sie für steuerliche Zwecke aktiviert werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Coins dazu bestimmt sind, auf unbestimmte Zeit für geschäftliche Aktivitäten genutzt zu werden, so dass sie zum Anlagevermögen gehören - in diesem Fall gilt das Verbot. Die Erstbewertung erfolgt mit den Herstellungskosten nach R 6.3 EStR, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und § 5 Abs. 1 S. 1 EStG, die auf der Grundlage von § 255 Abs. 2 HGB berechnet werden. Der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte steuerliche Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG und der Gewerbesteuer nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG. Zu diesem Gewinn gehören u. a. die Materialkosten, die Herstellungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung und ein angemessener Teil der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Nach Handels- und Steuerrecht müssen Kryptowährungen in der Unternehmensbilanz als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden, wenn sie zum Umlaufvermögen gehören sollen. Werden sie dem Anlagevermögen zugeordnet, ist ein Ansatz in der Bilanz nur möglich, wenn die Kryptowährung zu einem Preis erworben wurde. Die erstmalige Bewertung solcher Käufe richtet sich nach den Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 Punkt 1 EStG. Das HS EStG umfasst Anschaffungsnebenkosten wie Transaktionsgebühren oder Nutzungsentgelte für Handelsplattformen, nicht aber Wallet-Gebühren, da es keine individuelle Zuordnung gibt. Diese Gebühren sind als sofortige Betriebsausgaben zu behandeln, die nach § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB abgezogen werden können, einschließlich etwaiger Anschaffungspreisminderungen. Nach § 253 Abs. 4 und 5 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, 3 EStG ist bei der Bemessung etwaiger Kursschwankungen das Teilwertprinzip zu berücksichtigen. Handelsrechtlich ist nach § 253 Abs. 4 HGB ein niedrigerer Teilwert anzusetzen, wenn sich der Wert zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs und dem Abschlussstichtag unabhängig davon verringert hat, ob dies dauerhaft ist oder nicht. Andererseits dürfen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Wertminderungen nicht rückgängig gemacht werden, wenn ihre Ursache bis zur Aufstellung der nächsten Bilanz beseitigt ist - zum Beispiel, wenn sich die Preise bis dahin erholt haben. Für steuerliche Zwecke schreibt das Einkommensteuergesetz (EStG) vor, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 zu melden ist. Laut BMF-Schreiben vom 02.09.2016 (IV C6- S2117-B/09/10002:002) müssen zusätzliche Wertnachweise in die Bilanz aufgenommen werden, um zu belegen, dass die Wertminderung voraussichtlich entweder bis zum Tag der Bilanzaufstellung oder bis zum Tag vor dem Verkauf oder Verbrauch bestehen bleibt. Der Veräußerungsgewinn oder -verlust ist die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufspreis. Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungscoins in mehreren Chargen wird das LIFO-Verfahren (last in - first out) nach § 6 (1) Nr. 2a EStG angewandt, d.h. es wird angenommen, dass die zuletzt gekauften Coins zuerst verkauft werden. Im Gegensatz zur Gewinnermittlung nach § 4 (1) EStG gibt es bei der Verwendung eines Einnahme-Überschuss-Rechners für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen einige Besonderheiten: Die Kosten, die beim Kauf von Kryptowährungen entstehen, können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Einkünfte aus der Veräußerung sind, wie bereits erläutert, nicht durch § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG begrenzt. Die Reihenfolge der Nutzung ist unerheblich, da kein Buchwert damit verbunden ist.
Bewertungen
Ihr Strafverteidiger im Steuerstrafrecht:
-
Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung
-
Erfahrung und Fachkompetenz
-
Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger
-
Langjähriger Dozent für Steuerrecht
-
Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe
-
Sprachen: Englisch, Türkisch
Bewertungen von Mandanten
Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!
Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.
Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!
Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Frankfurt am Main
Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder die Steuerfahndung Frankfurt am Main kann eine Durchsuchung der Wohnung dazu einsetzen, um in einem Steuerstrafverfahren gegen Sie vorzugehen, in der Hoffnung Beweise zu finden. Dafür ist in der Regel ein Durchsuchungsbefehl erforderlich. Eine Hausdurchsuchung kann sehr belastend sein. Die Durchsuchung von Geschäftsräumen kann den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen und sogar dazu führen, dass er ganz eingestellt wird. Es ist sehr wichtig, dass Sie während der Durchsuchung ruhig bleiben und angemessen reagieren, wenn die Steuerfahndung Frankfurt mit einem Durchsuchungsbefehl in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen erscheint. Bei Wiederstand droht eine Strafanzeige! Ihr wichtigstes Recht in dieser Situation ist es, bei einer Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume das Recht wahrzunehmen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Sie haben das Recht, dich so bald wie möglich mit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch seine Präsenz während der Durchsuchung für ein geordnetes Verfahren zu sorgen. Wenn ein sofortiges Erscheinen vor Ort nicht möglich sein sollte, können Sie auf den Rechtsrat per Telefon vertrauen, um mit der Situation fertig zu werden. Lassens Sie sich gleich zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls aushändigen und senden Sie die Fotografie davon an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M, LL.M. Er kann den Durchsuchungsbefehl mit den Beamten besprechen und notfalls ein Verfahren einleiten, um die Durchsuchung seiner Wohnung zu verhindern.
Ablauf der Durchsuchung: Für die Durchsuchung einer Wohnung ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Um sicherzugehen, dass die Durchsuchung genehmigt wurde, sollten Sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen und wenn möglich eine Kopie machen. Im Durchsuchungsbefehl steht, warum die Wohnung durchsucht wird und wonach gesucht wird. Die Ausweise der Beamten und Ihre Rolle dem Verfahren sollte erfragt werden. Wenn bei einer Wohnungsdurchsuchung Unbeteiligte anwesend sind, sollten die Beamten darauf hingewiesen werden, dass diese Personen nicht bei der Durchsuchung teilnehmen sollten. Es ist gut und richtig, wenn eine Person, der Sie vertrauen, vor Ort ist und Sie dafür sorgen können, dass diese Person während der Wohnungsdurchsuchung bleiben kann.
Verhalten gegenüber den Beamten: Das wichtigste ist, dass Sie keinerlei Aussagen währen der Wohnungsdurchsuchung machen. Mache Sie nur die wichtigsten Angaben zu Ihrer Identität, aber machen Sie keine anderen Angaben zur Sache. Die Beamten haben die notwendigen Schritte zur Durchführung der Durchsuchung unternommen und könnten unerwartet Fragen stellen. Verweigeren Sie die Antwort! Jede Antwort könnte im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden, daher ist es am besten, wenn Sie das Gespräch vermeiden und den Beamten mitteilen, dass Sie nicht mit ihnen kommunizieren möchten. Wenn während der Durchsuchung andere Personen anwesend sind, geben Sie diesen Personen entsprechende Anweisungen.
Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Sie sollten spätestens sofort nach der Wohnungsdurchsuchung Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Machen Sie sich unbedingt Notizen darüber, wie die Wohnungsdurchsuchung abgelaufen ist. Achten Sie darauf, ob Sie irgendwelche Anweisungen erhalten haben und achten Sie auf Bereiche, die für die Beamten ungewöhnlich erschienen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden Beweise gesammelt haben, solltest Sie sich diese vorlegen lassen und Ihre Ablehnung der Beschlagnahmung äußern. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen tun, aber wenn Sie Einspruch erheben, haben Sie später die Möglichkeit, die Beschlagnahme mit einem Rechtsanwalt anzufechten.
Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Niemals sollten Sie Ihre Steuerberater/in, Arzt/Ärztin oder Anwalt/Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Unter diesen Umständen kann die Aussage nicht mehr verweigert werden. Bewahre Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls auf und kopieren Sie alle Dokumente, die die Steuerfahndung Frankfurt mitnehmen möchte. So könne Sie weiterarbeiten und Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevante Materialien gefunden wurden. Besondere Vorsicht geboten, wenn die Steuerfahndung Frankfurt das Passwort für die Informationen auf Ihrer Festplatte oder Ihrem Mobiltelefon haben möchte. Sie haben das Recht die Herausgabe der Daten zu verweigern. Aber Achtung! In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass alle elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Denn Beamten der Steuerfahndung sollten Kopien der Daten zur Verfügung gestellt werden, um zu verhindern, dass Ihr Betrieb komplett zum Stillstand gebracht wird. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren sicherzustellen.
Kryptowährungen: Die wichtigsten Begriffe
Bitcoin: Bitcoin ist die ursprüngliche und bedeutendste Kryptowährung und wird oft verwendet, um die gesamte Klasse des digitalen Geldes zu beschreiben. Das Konzept einer dezentralen Währung sowie Bitcoin selbst werden Satoshi Nakamoto zugeschrieben, der die Software im Januar 2009 veröffentlichte. Die maximale Anzahl an Bitcoins, die es jemals geben kann, beträgt 21 Millionen, von denen sich derzeit etwa 19 Millionen im Umlauf befinden (Stand: Mai 2022). Die anderen 2 Millionen Bitcoins müssen noch gemint werden. Bitcoin ist die führende digitale Währung der Welt, die ohne ein zentrales System funktioniert. Zahlungen werden mithilfe von Kryptografie authentifiziert und von einem Netzwerk von Computern (Peer-to-Peer) und nicht von einer zentralen Behörde durchgeführt. Transaktionen mit Bitcoin kommen einem Geldtausch zwischen zwei Parteien gleich, wobei der Eigentumsnachweis in individuellen digitalen Geldbörsen gespeichert wird. Der Wert eines Bitcoins im Vergleich zur regulären Währung wird durch Marktkräfte wie Angebot und Nachfrage bestimmt, ähnlich wie bei Aktienkursen. Bitcoin, die beliebte digitale Währung, wird für Online-Zahlungen verwendet, ohne dass eine zentrale Behörde erforderlich ist. Alle Transaktionen werden in einer Blockchain gespeichert und die Gelder in einer individuellen Brieftasche aufbewahrt. Bitcoin-Zahlungen sind pseudo-anonym, was sie für diejenigen attraktiv macht, die sie für illegale Aktivitäten im Internet nutzen wollen; es gibt jedoch viele seriöse Online-Dienste und -Händler, die Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren. Da es nur eine begrenzte Anzahl von Bitcoins gibt und es immer komplizierter wird, jede Einheit zu schürfen, wird ihr Wert mit der Zeit voraussichtlich steigen. Die aktuellen Kosten werden jedoch hauptsächlich durch die Handelsaktivitäten mit dieser Kryptowährung bestimmt.
Token: Ein Token ist ein Vermögenswert oder ein Wirtschaftsgut, das als Basiseinheit für Transaktionen mit Kryptowährungen dient. Token fungieren auch als Voraussetzung für jede Transaktion, die auf der zugehörigen Blockchain durchgeführt wird. In Bezug auf Krypto-Vermögenswerte sind Token eindeutige Einheiten, die ihren Inhabern das Recht einräumen, auf digitalen Ressourcen, in der Regel einer Blockchain, zu handeln. Der Unterschied zwischen Token und Coins besteht darin, dass Token immer innerhalb desselben Systems bleiben müssen und nicht außerhalb desselben verwendet werden können. Ein Token ist eine Form der Identifikation, die es seinem Besitzer erlaubt, bestimmte Aktionen oder Vorgänge durchzuführen. Er funktioniert wie eine Art Aktie oder Beteiligung an Projekten und wird als Zugangsschlüssel zu geschlossenen Computernetzwerken verwendet. Er bietet eine effiziente Möglichkeit, Zahlungen im Internet abzuwickeln und dient als Lock-and-Key-System für diejenigen, die nicht berechtigt sind, Änderungen an einer Blockchain vorzunehmen. Der Token autorisiert bestimmte Aktivitäten - zum Beispiel die Bezahlung mit Kryptowährung. Die Token-basierte Authentifizierung kann effektiv umgesetzt werden. Arten und Einsatzgebiete: Welche Arten von Token gibt es? Utility Token werden innerhalb der Blockchain und ihrer Netzwerke oder Plattformen für einen bestimmten Zweck verwendet. In einigen Fällen haben sie einen greifbaren Nutzen und können als eine Art Währung oder Tauschmittel verwendet werden. Sie können auch den Zugang zu bestimmten Diensten ermöglichen, belohnen die Investoren aber möglicherweise nicht finanziell. Equity-Tokens funktionieren wie Aktien eines Unternehmens und sind eine attraktive Wahl für jüngere Anleger, die sich am Aktienmarkt beteiligen wollen. Equity-Tokens bieten verschiedene Möglichkeiten, Anteile oder sogar Gewinne von Unternehmen zu erhalten. Sicherheits-Token machen sich die Geschwindigkeit und Effizienz der Blockchain-Technologie zunutze. Asset-Token sind mit tatsächlichen Gegenständen wie wertvollen Metallen, Kapitalanlagen oder Grundstücken verbunden. Sie dienen als eine Art Sicherheit. Zahlungs-Token oder Währungs-Token sind Währungseinheiten, die von Krypto-Coins wie Ether, Bitcoin oder Ripple abgeleitet sind und bei Finanztransaktionen verwendet werden. Diese Token können auch die Höhe des "Kontostandes" in Form von Bitcoin oder Ether für die Beteiligten angeben. Die verschiedenen Arten von Token funktionieren also so, dass sie einen nachhaltigen Schutz vor Betrug bieten, auch wenn sie nicht an Kryptobörsen umgetauscht werden können.
Altcoins: Altcoins sind alle Arten von Kryptowährungen, die nicht Bitcoin sind. Diese digitalen Münzen haben eine ähnliche Struktur wie Bitcoin, z. B. haben sie ihre eigene Blockchain und können an verschiedenen Börsen gekauft und in virtuellen Geldbörsen gespeichert werden. Altcoins werden wie Bitcoin gemined und als Alternative zur führenden Kryptowährung geschaffen. Coinmarketcap hat eine Liste der Top-Altcoins basierend auf ihrer Marktkapitalisierung im August 2019 veröffentlicht. Dazu gehören Ethereum, Ripple, Bitcoin Cash, Litecoin, Tether, Binance Coin, EOS, Bitcoin SV, Stellar, Cardano und Monero. Im April 2018 waren über 1500 Altcoins auf Coinmarketcap gelistet. Einige waren jedoch nicht so erfolgreich wie die Top 10, weil sie noch nicht so lange auf dem Markt sind. Um herauszufinden, wie viel eine Kryptowährung wert ist, muss ihre Marktkapitalisierung (auch als "Market Cap" bezeichnet) berechnet werden. Dazu wird der aktuelle Marktpreis mit der Menge der im Umlauf befindlichen Währung multipliziert. Diese Zahl wird auch als "zirkulierendes Volumen" einer Kryptowährung bezeichnet. Es gibt einige Altcoins, die für bestimmte Zwecke entwickelt wurden. Altcoins bezeichnen jede digitale Währung, die als Alternative zu Bitcoin gehandelt wird. Diese Kryptowährungen ähneln Bitcoin insofern, als dass sie eine Blockchain verwenden, auf verschiedenen Plattformen und Börsen gekauft und in virtuellen Wallets gespeichert werden können. Altcoins wurden als alternative Zahlungsform zu Bitcoin geschaffen und können auch gemint werden. Der Zweck von Altcoins ist es, eine Alternative für Nutzer/innen zu bieten, die Bitcoin nicht nutzen möchten. Der Grund für die Existenz von Altcoins ist klar. Entwickler von Kryptowährungen haben versucht, aus dem Erfolg und der Beliebtheit von Bitcoin Kapital zu schlagen, was zu mehr als 1.500 verschiedenen Projekten geführt hat. Altcoins unterscheiden sich in der Regel im Wert von Bitcoin und ihre Entwicklung kann auf Coinmarketcap.com nachverfolgt werden. Wie bei Bitcoin können die Menschen diese Münzen zu einem niedrigen Preis kaufen, in der Erwartung, dass ihr Wert deutlich steigt.
Stablecoin: Stablecoins sind digitale Währungen, die an einen realen Vermögenswert wie den Euro oder Gold gekoppelt sind. Diese Bindung an einen weniger volatilen Vermögenswert macht sie in ihrem Wert beständiger. Diese Kryptowährungen können jederzeit direkt gegen den entsprechenden Gegenwert getauscht werden. Tether (USDT) zum Beispiel entspricht genau einem US-Dollar. Stablecoins sind digitale Währungen, die an Vermögenswerte wie den US-Dollar gebunden sind. Sie machen es einfach und kostengünstig, jederzeit mit anderen digitalen Währungen zu handeln. Im Gegensatz zu anderen Kryptowährungen sind Stablecoins keine Einkommensquelle, da sich ihr Preis nur selten ändert. Auch wenn die Wertschwankungen dieser Coins eher gering sind, ist es wichtig, sich der möglichen Risiken bewusst zu sein. Stablecoins unterscheiden sich von anderen Kryptowährungen, da sie stark an einen bestimmten Vermögenswert gebunden sind und somit Schutz bieten. Die meisten Stablecoins haben den Gegenwert eines US-Dollars und bilden damit eine Brücke zwischen digitalen Kryptowährungen und der traditionellen Welt der Fiat-Währungen wie Dollar und Euro. Auf diese Weise können Zahlungen über die Blockchain-Infrastruktur abgewickelt und gegen den entsprechenden Gegenwert in Fiat-Währung getauscht werden. Stablecoins werden, ähnlich wie die meisten digitalen Währungen, nicht von Regierungen ausgegeben. Selbst wenn ein Coin an den Dollar gekoppelt ist, hat er keine Verbindung zur Zentralbank. Bis 2022 haben die meisten großen Zentralbanken Pläne für ihre eigenen Kryptowährungen, die aber noch nicht umgesetzt sind und nicht als Stablecoins bezeichnet werden. Stablecoins können zum Kauf vieler anderer digitaler Währungen an zahlreichen Kryptobörsen verwendet werden. Wenn du diese Vermögenswerte verkaufst, hast du außerdem die Möglichkeit, sie wieder in Stablecoins umzutauschen.
Blockchain: Bitcoin und andere digitale Währungen sind bei Privatanlegern und Unternehmern immer beliebter geworden. Daher ist es unerlässlich, fachkundige Rechts- und Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, wenn es um die steuerlichen Auswirkungen von Transaktionen mit Kryptowährungen, Initial Coin Offerings oder Bitcoin-Mining geht, sowie um die möglichen strafrechtlichen Steuerfolgen, die mit dem Besitz oder der Nutzung von Kryptowährungen für private oder geschäftliche Zwecke verbunden sind. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. steht Ihnen mit Ratschlägen zur Seite, wie Sie Ihre Steuern reduzieren können und wie Sie Bitcoin, Ether und ähnliche Währungen rechtssicher verwalten können. Blockchain ist ein Begriff aus dem Englischen und bezeichnet eine Kette von Datensätzen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine große Datenbank, die mit einem ursprünglichen Block beginnt, auf den dann in chronologischer Reihenfolge neu validierte und bestätigte Datenblöcke folgen. So entsteht ein Archiv von Datensätzen (wie Finanztransaktionen). Was die Blockchain-Datenbank von anderen unterscheidet, ist, dass sie verteilt ist, d.h. jeder Teilnehmer am System hat eine exakte Kopie aller historischen Daten auf seinem Computer. Dieses System erhöht den Schutz vor Manipulationen erheblich, denn selbst wenn eine Version verändert wird, sind immer noch mehrere genaue Duplikate verfügbar und der manipulierte Eintrag kann einfach "verworfen" werden. Außerdem wird die Reihenfolge der Blöcke zusätzlich durch eine Prüfsumme gesichert. So wird verhindert, dass die Anordnung der Blöcke später geändert wird. Die Blockchain-Technologie kann auf verschiedene Weise genutzt werden. Um zwei ihrer praktischen Anwendungen zu veranschaulichen, werden wir nun das Konzept der Kryptowährungen erklären. Bitcoin und Ethereum sind Beispiele für die bekanntesten Arten von digitalen Währungen. Sie funktionieren ähnlich wie Papiergeld, allerdings ohne jegliche Regulierung durch Finanzinstitute oder staatliche Stellen. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Kryptowährungen identisch sind; jede hat ihre eigenen Merkmale und einen einzigartigen Zweck. Intelligente Verträge, auch Smart Contracts genannt, nutzen die Blockchain-Technologie, um rechtliche Vereinbarungen zu treffen, ohne dass ein Dritter wie ein Notar hinzugezogen werden muss. Außerdem können sie so programmiert werden, dass sie automatisch in Kraft treten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Ein Beispiel aus der Praxis ist die Softwarelizenzierung, bei der Kunden ganz einfach Lizenzen erwerben können und Verkäufer die Möglichkeit haben, den Zugang zu deaktivieren, wenn Zahlungen ausbleiben - mithilfe von intelligenten Verträgen. Die Frage ist: Welchen Nutzen bietet die Blockchain-Technologie? Nachdem zwei potenzielle Einsatzmöglichkeiten skizziert wurden, wollen wir nun die Vorteile untersuchen. Sicherheit ist einer der Hauptvorteile, da Daten, die in die "Blockchain" eingegeben und überprüft werden, (theoretisch) nicht verändert werden können. Auf jedem Gerät, das mit dem Netzwerk verbunden ist, befindet sich eine Kopie des gesamten Datensatzes. Jede Manipulation würde durch den Vergleich mit anderen im System verteilten Dateien erkannt werden, was zum Ausschluss der geänderten Datei führt und ihre ursprüngliche Form schützt. Diese Methode bietet Schutz vor Manipulationen. Transparenz Die Fähigkeit, Blockchain-Anwendungen zu überwachen und zu bewerten, ist möglich. Kostenreduzierung Daten aus der Blockchain können vertrauenswürdig sein, ohne sich auf eine dritte Partei verlassen zu müssen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer anderen Stelle, die normalerweise als Prüfstelle eingesetzt wird, was Kosten spart. Zeitersparnis Die Technologie funktioniert wie ein organisiertes und computergestütztes Hauptbuch und reduziert den Kommunikationsaufwand zwischen den Beteiligten. Durch die Automatisierung werden auch mögliche Fehler reduziert, was zu einer Zeitersparnis führt. Die Blockchain-Technologie wurde weithin gehypt, doch sie ist nicht ohne Makel. Ein großer Nachteil dieses Systems ist, dass es eine Menge Speicherplatz benötigt. Je mehr Blöcke hinzugefügt werden, desto größer wird die gesamte Kette und jeder Knotenpunkt muss alle Daten speichern. Das bedeutet, dass einige Transaktionsprozesse nicht über die Blockchain abgewickelt werden können. Außerdem kann der Prozess der Überprüfung und Synchronisierung von Transaktionen langsam sein und die Integration von Blockchain in bestehende IT-Systeme ist schwierig und erfordert einen hohen Aufwand für das organisatorische Änderungsmanagement. Schließlich ist noch zu erwähnen, dass die Blockchain immer noch in gewisser Weise manipuliert werden kann. Wenn ein Teilnehmer in der Lage ist, mehr als die Hälfte der Knotenpunkte zu verwalten, kann er zur Manipulation eingesetzt werden. Nachdem du dich mit den Nachteilen dieser Technologie beschäftigt hast, hast du vielleicht darüber nachgedacht, wie die Automatisierung das Risiko von Fehlern verringert und damit Zeit spart.
Wallet: Eine Geldbörse, auch Cyberwallet, E-Wallet oder digitale Geldbörse genannt, ist eine Form der bargeldlosen Zahlung, die für Online-Transaktionen genutzt werden kann. Beliebte Beispiele sind GoogleWallet und AppleWallet. Bevor sie genutzt werden kann, muss die Wallet mit dem nötigen Guthaben aufgeladen werden, entweder durch eine Kreditkarte oder eine Banküberweisung. Wallet-Nutzern stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die erste besteht darin, das Wallet aufzuladen und das Guthaben zu nutzen, bis es aufgebraucht ist, ähnlich wie bei einer Prepaid-Kreditkarte. Bei der zweiten Methode wird Geld auf ein Referenzkonto eingezahlt, das für Zahlungen verwendet wird, bis kein Guthaben mehr auf dem Konto ist. E-Wallets oder Cyberwallets bieten gegenüber herkömmlichen Banküberweisungen den Vorteil, dass sie schneller und einfacher zu benutzen sind. Sowohl der Verkäufer als auch der Händler zahlen in der Regel niedrigere Transaktionsgebühren als bei der Verwendung einer Kreditkarte. In Deutschland haben 20 Millionen Menschen Zugang zu einem E-Wallet der eBay-Tochter PayPal, das ein Referenzkonto nutzt. Neben PayPal gibt es weitere Unternehmen, die ähnliche Systeme anbieten, wie Softcard und Moneybookers. Um es für die Kunden attraktiver zu machen und seine Nutzung zu fördern, wird die Near Field Communication (NFC)-Technologie in Zukunft verstärkt bei den Zahlungsmethoden eingesetzt. Damit können die Nutzer/innen mit ihrem Smartphone mit NFC-Technologie und einer elektronischen Geldbörse für kleine und große Beträge in Geschäften bezahlen.
Initial Coin Offering / Inital Oken Offering: Wenn Kryptowährungen als Privatvermögen gehalten werden, kann es steuerliche Folgen haben, wenn man Coins schürft, kauft und verkauft. Wenn dies gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht, gilt es nach dem Steuerrecht als Hobby, sodass weder Gewinne noch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Der Verkauf von selbst geminten Kryptowährungen gilt jedoch nicht als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dagegen sind Verifizierungsgeschäfte als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Ein Initial Coin Offering (ICO) ist eine unregulierte Art der Kapitalbeschaffung für ein Unternehmen, in der Regel durch den Verkauf von Utility-Tokens. Es ist vergleichbar mit der Ausgabe von Aktien an der Börse, mit der Erwartung, dass der Wert dieser Token im Laufe der Zeit steigt. ICOs ermöglichen es Investoren, Projekt-Token über Crowdfunding zu erwerben und auf den potenziellen Wertzuwachs zu wetten. In der Regel werden Initial Coin Offerings (ICOs) zur Finanzierung von Start-ups und neuen Unternehmen genutzt. Das Start-up "kreiert" die digitalen Token, die dann verkauft werden. Das Geld fließt direkt an das Team des Unternehmens, um den Aufbau des Unternehmens zu erleichtern. Ein wichtiger Unterschied zwischen ICOs und Börsengängen (IPOs) ist, dass bei ICOs in der Regel kein Eigentum an dem Unternehmen über einen Token angezeigt wird; folglich verleiht er seinem Inhaber weder Dividenden noch Stimmrechte. Generell können zwei Hauptfunktionen von Token unterschieden werden: Utility Token - dieser Token gewährt keine Rechte oder Privilegien in Bezug auf das Projekt oder das Unternehmen. Der Token wird nicht sofort eingesetzt, sondern soll als Zahlungsmittel verwendet werden, sobald das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist. Wenn das Projekt erfolgreich ist, steigt die Nachfrage nach dem Token und sein Preis auf den Handelsplattformen nimmt zu. Er hat also einen inneren Wert. Diese Art von Token funktioniert ähnlich wie Aktien und ermöglicht es dem Besitzer, einen Teil des Gewinns zu erhalten. Er ist für den Betrieb der Plattform nicht notwendig und dient lediglich als Investitionsinstrument. Je nach technischer Umsetzung kann es möglich sein, den Verteilungsprozess durch Smart Contracts zu automatisieren. Wenn ein Projekt beispielsweise Ethereum als Gewinn erwirtschaftet, wird den Inhabern von Token, die während eines ICO generiert wurden, ihr Anteil automatisch in ihrem Ethereum-Guthaben gutgeschrieben. Initial Coin Offerings (ICOs) wurden ursprünglich ins Leben gerufen, um neue digitale Währungen ins Leben zu rufen und eine Anfangsfinanzierung durch den ICO zu ermöglichen. Diese Projekte basieren in der Regel auf einer Blockchain und die Token sind als Utility-Token gedacht. Heutzutage wird es für bereits existierende Unternehmen immer attraktiver, ICOs zur Finanzierung zu nutzen, insbesondere für projektbasierte Unternehmen. In diesem Fall werden die Token als Ertragsanteile ausgegeben, die dann zur Verteilung der Gewinne auf die Beteiligten verwendet werden.
Staken: Staking ist eine Aktivität, bei der Nutzer/innen Belohnungen erhalten können, indem sie ihre Kryptowährungsmünzen in eine digitale Geldbörse einzahlen und sie zugänglich machen, um Transaktionen im Netzwerk zu validieren oder als Liquidität für andere Nutzer/innen zu fungieren. Um ein Validator zu werden, muss jemand eine bestimmte Anzahl von Token oder Coins, die auf der Blockchain verwendet werden, in sein Wallet einzahlen. Diese Idee des Staking, die normalerweise in Proof-of-Stake-Netzwerken zu finden ist, wird jetzt auch von dezentralen Finanzanwendungen (DeFi) genutzt, damit die Inhaber/innen ihre Coins einsetzen und ein zusätzliches Einkommen erzielen können. Da PoW-Prozesse sehr energieaufwendig sind und teure Geräte erfordern, entscheiden sich immer mehr Altcoins für einen umweltfreundlicheren Proof of Stake (PoS)-Konsensalgorithmus oder planen dessen Umstellung. Anstatt für die Lösung einer schwierigen Rechenaufgabe belohnt zu werden, wie es bei einem Proof of Work (PoW)-Netzwerk der Fall ist, entschädigt ein Proof of Stake (PoS)-Netzwerk Validierer/innen, die dem Netzwerk eine bestimmte Menge an Token zur Verfügung gestellt haben. Die Auswahl des Validators basiert auf dem Zufallsprinzip, berücksichtigt aber auch die Zeit und die Anzahl der eingesetzten Token. Delegated Proof of Stake (DPoS)-Netzwerke versuchen, PoS demokratischer zu machen, indem sie Regeln für die Auswahl der Validatoren einführen. So können auch Personen, die nur eine geringe Menge an Coins investiert haben, zur Bestätigung neuer Blöcke ausgewählt werden. Die Validatoren werden nicht vom gesamten Netzwerk gewählt, sondern alle Mitglieder erhalten ein Stimmrecht, das sich danach richtet, wie viele Münzen sie eingesperrt haben, um Vertreter zu wählen, die Zeugen oder Delegierte genannt werden. In DPoS-Netzwerken haben die Zeugen die Aufgabe, Blöcke zu bestätigen, während die Delegierten das Netzwerk überwachen und sichern, Änderungen vorschlagen und Governance-Funktionen initiieren. Nachdem die Validatoren ihre Clients eingerichtet und sichergestellt haben, dass sie sicher und auf dem neuesten Stand sind, wählt ein Algorithmus des PoS-Netzwerks sie zufällig aus, wenn ein Transaktionsblock zur Bearbeitung ansteht. Da die Validatoren ihre Kryptowährung in das Netzwerk investiert haben und mit der Validierung von Blöcken Geld verdienen können, ist es logisch, dass sie lieber erfolgreich sein wollen, als das System zu stören. Viele PoS-Protokolle erfordern jedoch immer noch hohe Einsätze, was viele potenzielle Validierer/innen davon abhält, sich zu beteiligen. Einer der negativen Aspekte des Stakings ist, dass Validatoren, die einen größeren Anteil der Münze gesetzt haben, eher für die Validierung des nächsten Blocks ausgewählt werden.
Lenden: Krypto-Investoren haben die Möglichkeit, eine Rendite auf ihre Investitionen in Bitcoin zu erzielen, ohne sie zu verkaufen, indem sie ihr digitales Vermögen über Leihplattformen mit hohen Zinssätzen verleihen. Bitwala, ein in Berlin ansässiges Fintech-Unternehmen, bietet zum Beispiel ein Renditekonto mit jährlichen Renditen von bis zu 4,06 Prozent an - allerdings nicht in Euro, sondern in Bitcoin. Solche hohen Renditen mögen verlockend sein, aber sie bergen auch Risiken. Sie können digitale Währungen ausleihen und erhalten dafür Zinsen. Es ist ähnlich wie beim Verleihen von Geld, bei dem Sie eine bestimmte Menge einer Kryptowährung zur Verfügung stellen und dafür bezahlt werden. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie den ursprünglich geliehenen Betrag zurück.
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Ihr Strafverteidiger im Steuerstrafrecht:
-
Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung
-
Erfahrung und Fachkompetenz
-
Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger
-
Langjähriger Dozent für Steuerrecht
-
Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe
-
Sprachen: Englisch, Türkisch