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LG Verden - Widerrufsbelehrung der Commerzbank und Hypothekenbank Frankfurt fehlerhaft!


Das LG Verden hat mit Urteil vom 04.09.2015 – 4 O 333/14 – eine Widerrufsbelehrung der Commerzbank bzw. der Hypothekenbank Frankfurt aus dem Jahre 2006 für fehlerhaft erklärt.

Das LG Verden hatte über eine Widerrufsbelehrung zu entscheiden, bei der der Darlehensnehmer mit der Commerzbank drei Verbraucherdarlehensverträge und mit der Rechtsvorgängerin der Hypothekenbank Frankfurt einen Verbraucherdarlehensvertrag abschloss. Sämtliche Verbraucherdarlehen wurden in einem einheitlichen Darlehensvertrag unter dem Logo der Commerzbank zusammengefasst. Diesem einheitlichen Darlehensvertrag war für sämtliche Verbraucherdarlehensverträge nur eine einzige Widerrufsbelehrung beigefügt.

Nach der Auffassung des LG Verden verstößt dieses Vorgehen gegen die Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit einer Widerrufsbelehrung. Ein Laie könne aus der Widerrufsbelehrung nicht entnehmen, dass er sämtliche Darlehensverträge separat voneinander wiederrufen kann. Die Verwendung einer Belehrung für mehrere Verbraucherdarlehensverträge sei somit unwirksam.


 
 
 

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