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Abgeltungsteuer bei Darlehensgewährung an eine GmbH durch nahestehende Person

§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind.


BFH 16.6.20, VIII R 5/17, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218313


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