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Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf das Arbeitslosengeld II ist verfassungsgemäß

  • 9. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung verletzt nicht das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG. Die Anrechnung vermindert nicht den als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruch und steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen wie das Arbeitslosengeld II sind letztlich nicht als Eigentum geschützt.

BVerfG 8.11.2011, 1 BvR 2007/11

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