Antwort auf Praxisfrage im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung
In der Praxis ist zur Steueranrechnung nach § 35c EStG die Frage aufgetaucht, ob im Veranlagungszeitraum 2020 angebrachte Vorbaurollläden zu einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG führen können, wenn ihre Anbringung „nicht“ im Zusammenhang mit der Erneuerung von Fenstern oder Außentüren erfolgte.
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