Auch die Nebenkosten fallen unter die Umsatzsteuer
- Ibrahim Cakir
- 21. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Nov. 2021
Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH 30.9.20, XII ZR 6/20).

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