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Aufrechterhaltung eines Insolvenzantrags trotz Ausgleichs der Steuerforderungen

Das FG Hamburg hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das FA im Wege der einstweiligen Anordnung zur Rücknahme eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtet.


FG Hamburg 2.7.19, 2 V 121/19, rkr.,iww.de/astw, Abruf-Nr.211944

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