Eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden darf keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in Deutschland leisten, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt. Diese Pflicht für Steuerberatungsgesellschaften ist erforderlich, um Verbraucher als Empfänger der Dienstleistung zu schützen.
BFH 21.7.2011, II R 6/10
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