Bei der (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrages für gewerbliche Einkünfte gem. § 35 Abs. 1 S. 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln. Die Frage, ob in solchen Fällen die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer gesellschafterbezogen oder betriebsbezogen erfolgt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten.
Schleswig-Holsteinisches FG 29.10.2014, 5 K 115/12
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