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Ausnahme von der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • 27. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.

BFH 27.6.2017, IX R 37/16

 
 
 

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