top of page

Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags scheidet nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG auch dann aus, wenn der Gesellschafter nicht gewerbesteuerpflichtig ist.


FG Düsseldorf 3.9.20, 9 K 3300/18, Rev. beim BFH unter IV R 25/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218780


bottom of page