top of page

Bei Kurzarbeit in der Regel keine Steuernachzahlungen

Aktualisiert: 8. Apr. 2022

Die Finanzbehörde Hamburg hat Berechnungen angestellt und ist zu der Überzeugung gelangt, dass Kurzarbeitern für 2020 und 2021 keine (hohen) Steuerzahlungen drohen. In der negativen Berichterstattung zur steuerlichen Behandlung des Kurzarbeitergeldes wird ausgeblendet, dass in den Zeiträumen, in denen der Arbeitnehmer normal Arbeitslohn bezieht in der Regel zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, weil beim Lohnsteuerabzug unterstellt wird, dass der Arbeitnehmer im gesamten Kalenderjahr so viel verdient wie im Lohnabrechnungszeitraum. Die zu viel bezahlte Steuer und die Steuern durch die Einbeziehung des Kurzarbeitergeldes in den Progressionsvorbehalt gleichen sich regelmäßig aus.


Quelle: Finanzbehörde Hamburg, PM v. 12.3.21


Steuer, Steuerrecht, Recht, Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Gesetz, Steuerstrafrecht, Kryptowährung, Strafrecht, Strafe, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Finanzbehörde, Ermittlung, Verdacht, Hilfe, Verfahren, Polizei, Beschluss, Urteil, Steuern, Bitcoin, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verteidigung, Kompetenzen, Fristen, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Hausdurchsuchung, Gericht, Gerichtsverfahren, Verjährung, Strafverfolgung, Zinsen, Hinterziehungszinsen, Arrest, Rechtsbehelf, Beschwerde, Einspruch, Haft, Untersuchungshaft, Rechtsmittel, Steuerstreit, Betriebsprüfung, Finanzamt, Klage, Finanzgericht, Geld, Schwarzgeld, Formal, Materiell, Beweis, Beweisantrag, Bundesfinanzhof, Revision, Berufung, Rechtsschutz, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Steuerberatung, Prüfungsanordnung, Steuerbescheid, Klage, Kosten, Wiedereinsetzung, Selbstständigkeit, Lohnsplitting, Scheinselbstständigkeit, Veruntreuung, Blockchain, Steuerpflicht, Lendig, Staking, Anzeigepflicht, Wallet, Ermittlungsbehörde, Versteuern, steuerlich, Mainz, Frankfurt, Köln, Staatsanwalt, KSW, Steuerfrei, Verteidigung, Ansprechpartner, Zoll, Abgabenordnung, rechtswidrig, Rechtswidrigkeit, Finanzgerichtsprozess, Aussetzung, Sammelauskunftsersuchen, Datenanfrage

Комментарии


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page