Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2022 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der bereits bekannt gemachten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 Übergangsregelungen im Hinblick auf die sich voraussichtlich ergebenden Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.
Quelle: BMF-Schreiben v. 8.12.2022 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :008, DOK 2022/1229034
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