Bestellung als Pflichtverteidiger umfasst auch Adhäsionsverfahren
- Ibrahim Cakir
- 28. Okt. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Nov. 2021
Der BGH hat erstmals entschieden, dass sich die Beiordnung des Pflichtverteidigers auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt. Dies war bislang umstritten (BGH 27.7.21, 6 StR 307/21).




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