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Corona-Soforthilfe: Verurteilung wegen Subventionsbetrugs

Das Schöffengericht verhängte gegen den Angeklagten wegen Subventionsbetrugs in sechs Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, deren Vollstreckung es für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt hat.


Der Angeklagte hat im Zeitraum zwischen dem 6.4 und 8.4.20 sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77.500 EUR aus dem Soforthilfeprogramm „Soforthilfe Corona“ des Bundes gestellt, woraufhin er insgesamt 21.500 EUR erhalten hat. Der Angeklagte hat in seinen Online-Anträgen bei der Investitionsbank Berlin jeweils über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, indem er tatsächlich nicht existierende Gesellschaften bzw. eine falsche Anzahl an Beschäftigten angegeben hat.


AG Tiergarten 17.7.20, 328 Ls 4/20, Abruf-Nr. 216959


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