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Doppelbesteuerung: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Frankreich hat dadurch, dass es den Mechanismus zur Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung nicht angewandt hat, gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen. Der EuGH stellt erstmals fest, dass ein Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, ihn hätte anrufen müssen, um die Gefahr einer fehlerhaften Auslegung des Unionsrechts auszuschließen.

EuGH 4.10.2018, C‑416/17

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