Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren entschieden, dass keine Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung von Rententeilen vorliegt, eine Doppel- und Mehrfachbesteuerung in Einzelfällen jedoch durchaus möglich ist. Der Bundesfinanzhof legte in seinen Urteilen unter anderem fest, dass bei der Ermittlung der steuerfreien Renteneinkünfte nicht nur die steuerfreie Rente des Ehemanns, sondern auch die Witwenrente seiner statistisch länger lebenden Ehefrau in die Vergleichsberechnung zur Überprüfung der Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung der Rente einzubeziehen ist.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., PM vom 14.7.21
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