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Einziehung einer Forderung ist keine Veräußerung

Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. d.§ 23 EStGdar.


BFH 3.9.19,IX R 12/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.213593

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