Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren.
FG Münster 10.5.2012, 2 K 1947/00 E u.a.
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