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Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden wie Altersrenten besteuert

Auch die Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind - wie die Altersrenten - nicht mit dem - gewöhnlich niedrigeren - Ertragsanteil, sondern mit dem sog. Besteuerungsanteil zu besteuern. Die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten ist nicht verfassungswidrig.

BFH 13.4.2011, X R 54/09 u.a.

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