top of page

Falsche Kilometer-Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden

Die Angabe überhöhter Entfernungen bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen.

FG Rheinland-Pfalz 29.3.2011, 3 K 2635/08

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page