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Festsetzung einer Steuererstattung kann per einstweiliger Anordnung erzwungen werden

Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund (hier: drohende Insolvenz) eine besondere Intensität aufweist.

FG Münster 23.2.2012, 5 V 4511/11 U

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