Zu Beginn der Coronapandemie konnten Unternehmen eine „Soforthilfe Corona“ beantragen. Die Höhe variierte zwischen 9.000 EUR und 30.000 EUR und war von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Anspruchsberechtigt waren nur gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe und Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten.
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