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Freiwilliger monatlicher Förderbeitrag kann der Umsatzsteuer unterliegen

Betreibt eine Einzelperson die Entwicklung von Reisetrends und erhält sie dafür von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft einen freiwilligen monatlichen Förderbeitrag, so kann zwischen der Entwicklung (Organisation von Reisen nebst Berichterstattung) und dem "Förderbeitrag" ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch liegen. In einem solchen Fall liegt keine (nicht steuerbare) "bloße Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse" vor.

Schleswig-Holsteinisches FG 27.4.2016, 4 K 27/13

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