top of page

Golfclubbeiträge sind auch nicht teilweise steuerlich absetzbar

Ein Sportartikel-Händler kann den Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub auch nicht anteilig als Betriebsausgabe geltend machen. Das FG ließ allerdings die Revision zum BFH zu, da es von grundsätzlicher Bedeutung sei, ob auch nach neuer BFH-Rechtsprechung (zur Abzugsfähigkeit gemischter Aufwendungen; BFH-Beschluss vom 21.9.2009, Az.: GrS 1/06) Beiträge zu einem Golfclub weiterhin in voller Höhe nicht abzugsfähig seien.

FG Köln 16.6.2011, 10 K 3761/08

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page