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Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG auch bei nicht gezahltem Kindergeld

Für die Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist dagegen ohne Bedeutung.

BFH 13.9.2012, V R 59/10

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