Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG auch bei nicht gezahltem Kindergeld
- Ibrahim Cakir
- 14. Apr. 2020
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Für die Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist dagegen ohne Bedeutung.
BFH 13.9.2012, V R 59/10
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