Wurden im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten berücksichtigt (für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019) und in 2020 oder 2021 wurde für denselben Gegenstand der Investitionsabzugsbetrag mit 50 % der zusätzlichen Investitionskosten aufgestockt, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das im Investitionsjahr hat.
Quelle: Investitionsabzugsbetrag | Investition im Zusammenhang mit § 7g EStG: Besonderheit beachten (iww.de)
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