top of page

Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht, einschließlich neuer Regelungen für Bildungsleistungen und Kleinunternehmer.
Jahressteuergesetz 2024: Änderungen im Umsatzsteuergesetz, von Bildungsleistungen bis zu Kleinunternehmern

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 beschlossen, dem der Bundesrat am 22. November 2024 zugestimmt hat. Dieses Gesetz bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer mit sich, von der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen bis hin zu Neuerungen für Kleinunternehmer. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:



Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024



  1. Steuerbefreiung bei Bildungsleistungen:

    Die umfassendsten Änderungen betreffen § 4 Nr. 21 UStG. So bleibt das Bescheinigungserfordernis erhalten, und der Katalog der steuerfreien Leistungen wurde erweitert. Neu hinzugekommen sind beispielsweise Fortbildungsleistungen, Schul- und Hochschulunterricht sowie Umschulungen. Unternehmer, die bisher keine Steuerbefreiung beantragt haben, sollten dies in Betracht ziehen.


  2. Änderungen für Istversteuerer:

    Ab 2028 gilt, dass der Vorsteuerabzug erst bei Zahlung und nicht bereits bei Rechnungserhalt möglich ist. Zudem wird ein zusätzlicher Hinweis in Rechnungen erforderlich: „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“.


  3. Neue Regelungen für Kleinunternehmer:

    Ab 2025 können auch EU-Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Deutschland nutzen, sofern ihre Umsätze im gesamten EU-Gebiet bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Die Steuerbefreiung greift bei Umsätzen bis 100.000 Euro jährlich.


  4. Steueränderungen für Kunst und Kultur:

    Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken unterliegen nun dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.


  5. Digitaler Wandel im Besteuerungsort:

    Für virtuelle Veranstaltungen im B2C-Bereich wird der Besteuerungsort an den Wohn- oder Aufenthaltsort des Verbrauchers verlagert.



Weiterführende Änderungen

  • Umsatzsteuerlagerregelung: Wird ab dem 01.01.2026 aufgehoben.

  • Zwingende Anwendung des § 2b UStG: Diese Regelung wurde bis 2027 verschoben.

  • Werklieferung: Die Definition wurde angepasst, um eine klarere Abgrenzung zu schaffen.



Fazit: Was Unternehmer beachten sollten

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt weitreichende Änderungen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. Unternehmer sollten die neuen Regelungen genau prüfen, um potenzielle Vorteile wie Steuerbefreiungen zu nutzen und mögliche Risiken wie fehlende Bescheinigungen zu vermeiden.





Fundstelle:

Bundestagsbeschluss vom 18.10.2024, Bundesrat-Zustimmung vom 22.11.2024, § 4 Nr. 21 UStG, § 19a UStG, § 34a UStDV

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page