Beim Beziehen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist das FA nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 EStG zur Durchführung einer Veranlagung berechtigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf das FA auch dann keinen Einkommensteuerbescheid erlassen, wenn der Lohnsteuerabzug fehlerhaft vorgenommen wurde. So lautet ein aktuelles Urteil des FG Niedersachsen.
Quelle: FG Niedersachsen 20.6.22, 4 K 136/20, Rev. zugelassen, iww.de/astw, Abruf-Nr. 231500
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