top of page

Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Da das Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftung dem Treuhänder gehört, kann es nicht bei der Stiftung mit Ersatzerbschaftsteuer belegt werden.

BFH 25.1.2017, II R 26/16

 
 
 

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page