Ein Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke habe ist in der Regel nicht gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird. Weil die Frage, ob erhebliche steuerliche Pflichtverletzungen einem Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke entgegenstehen, höchstrichterlich nicht geklärt ist, wurde die Beschwerde zugelassen.
FG Berlin-Brandenburg v. 10.1.2019 - 7 V 7203/18
Comments