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Keine Umsatzsteuerbefreiung für Narkoseleistungen bei Schönheitsoperationen

Leistungen eines Anästhesisten im Zusammenhang mit einer medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperation sind umsatzsteuerpflichtig. Ebenso wie die medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperation stellt auch die zur Ermöglichung des Eingriffs vorgenommene Narkose keine Heilbehandlung dar.

FG Köln 26.5.2011, 12 K 1316/10

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