Klagefrist - Eingangsstempel des Gerichts - Beweis des Eingangs
Der Eingangsstempel des Gerichts stellt eine öffentliche Urkunde dar. Ein formell ordnungsgemäßer Eingangsstempel erbringt grundsätzlich den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes.
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