Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Hamburger Privatbank M.M. Warburg die Deutsche Bank als Depotbank im Rahmen sog. „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragsteuern nehmen kann. „Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen“, entschied das Gericht (LG Frankfurt a.M. 23.9.20, 2-18 O 386/18).
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