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Nachweis der Doppelbesteuerung

Legen Sie gegen Einkommensteuerbescheide von Rentnern Einspruch ein, stellen die Finanzämter das Einspruchsverfahren nur dann nach § 363 Abs. 2 AO ruhend, wenn Sie sich auf die beim BFH anhängigen Verfahren zur Doppelbesteuerung berufen (BFH, X R 20/19 und X R 33/19) und wenn die geltend gemachte Doppelbesteuerung im Einzelfall nachgewiesen wird (u. a OFD NRW). Der geforderte Nachweis der tatsächlichen Doppelbesteuerung geht zu weit.


OFD NRW, Kurzinfo ESt v. 14.7.20


 
 
 

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