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Nachweise zum Corona-Bonus: Neuregelung beachten

Das Bundesfinanzministerium veröffentlich in regelmäßigen Abständen unter www.bundesfinanzministerium.de einen Fragen-Antworten-Katalog zu steuerlichen Fragen rund um die Coronakrise. In den FAQ „Corona“ (Steuern) mit Stand 6.7.2021 wurden Erleichterungen zum Nachweis der sogenannten Corona-Prämie veröffentlicht. Die Corona-Prämie ist nach § 3 Nr. 11a EStG i. H. v. bis zu 1.500 EUR steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und im Zeitfenster zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.3.2022 geleistet wird und der Arbeitgeber diesen Bonus im Lohnkonto aufzeichnet.


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