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Neues Steuerformular 2020: Anlage Corona-Hilfen

Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 oder einer Feststellungserklärung 2020 muss zusätzlich zu den Anlagen G, L und S die neue Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt werden. Anzugeben sind die erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse. Musste der Unternehmer Rückzahlungen solcher Hilfen in 2020 leisten, ist der Saldo zwischen den erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen anzugeben.


Quelle: Steuer-Formular Anlage Corona-Hilfen


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