top of page

Neues Steuerformular 2020: Anlage Corona-Hilfen

Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 oder einer Feststellungserklärung 2020 muss zusätzlich zu den Anlagen G, L und S die neue Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt werden. Anzugeben sind die erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse. Musste der Unternehmer Rückzahlungen solcher Hilfen in 2020 leisten, ist der Saldo zwischen den erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen anzugeben.


Quelle: Steuer-Formular Anlage Corona-Hilfen


 
 
 

Comments


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page