top of page

Nur Kommunen-Bescheinigung alleine reicht nicht für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen aus

Das Finanzamt ist bei der Gewährung einer Steuervergünstigung für Gebäudeaufwendungen in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten nicht automatisch an eine entsprechende Bescheinigung der Kommune gebunden. § 7h Abs. 1 S. 1 EStG erkennt als steuerbegünstigt ausdrücklich nur die Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.v. § 177 BauGB an; die völlige Neuerrichtung eines Gebäudes fällt jedoch weder unter den Begriff der Instandsetzung noch unter den der Modernisierung.

Hessisches FG 12.12.2011, 8 K 1754/08

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page