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Nur Kommunen-Bescheinigung alleine reicht nicht für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen aus

  • 9. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Das Finanzamt ist bei der Gewährung einer Steuervergünstigung für Gebäudeaufwendungen in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten nicht automatisch an eine entsprechende Bescheinigung der Kommune gebunden. § 7h Abs. 1 S. 1 EStG erkennt als steuerbegünstigt ausdrücklich nur die Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.v. § 177 BauGB an; die völlige Neuerrichtung eines Gebäudes fällt jedoch weder unter den Begriff der Instandsetzung noch unter den der Modernisierung.

Hessisches FG 12.12.2011, 8 K 1754/08

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