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Online-Vermittlungsplattform laut Generalanwalt grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig

Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuerrichtlinie, nach der eine Online-Vermittlungsplattform grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig ist, ist laut den Schlussanträgen des Generalanwalt Rantos gültig. Die Bestimmung beachte die wesentlichen allgemeinen Ziele der Mehrwertsteuerrichtlinie, sei für ihre Durchführung erforderlich oder zweckmäßig und beschränke sich darauf, die Richtlinie zu präzisieren, ohne sie zu ergänzen oder zu ändern.


Quelle: EuGH, C-695/20: Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.9.2022



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