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Optionsverschonung kann bei einheitl. Schenkung mehrerer KG-Anteile nur einheitl. angewendet werden

Die Verwaltungsvermögensquote ist bei der einheitlichen Schenkung mehrerer Kommanditanteile für jeden Anteil gesondert zu ermitteln. Der Antrag auf Optionsverschonung kann nur einheitlich für die gesamte Schenkung gestellt werden.


FG Münster 10.9.20, 3 K 2317/19 Erb, Rev. beim BFH unter II R 25/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218779


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