Am 16.9. hat die Bundesregierung dem Bundesrat den Regierungsentwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes zugeleitet. Hauptzwecke sind der Ausgleich der Inflation durch die Anhebung des Grundfreibetrags und der Abbau der sog. kalten Progression durch eine Rechtsverschiebung des Tarifverlaufs bei der Einkommensteuer.
Quelle: Bundesrat
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