Die Gesamtkosten für die Einladung des Lebensgefährten zu einer Luxus-Weltreise mit einem Kreuzfahrtschiff unterliegen nicht der Schenkungsteuer. Allein die Mitnahme auf die Kreuzfahrt ist im Ergebnis nur als Gefälligkeit zu beurteilen.
FG Hamburg 12.6.2018, 3 K 77/17
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