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Schenkungsteuer: Wann beginnt der Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungssteu

Der Senat folgt den Erwägungen des BGH insoweit, als es um die Berücksichtigung der Frist für die Anzeige (3 Monate) und die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung (1 Monat) geht. Den Ausführungen des BGH, dass die Veranlagung und die Bekanntgabe des Bescheids innerhalb des Monats, in dem die Abgabe der Steuererklärung und die ggf. durchzuführende Selbstberechnung der Steuer vorzunehmen ist,  kann sich der Senat jedenfalls für Berechnung des Beginns des Zinslaufs nach § 235 AO nicht anschließen.

FG Münster 24.11.2016, 3 K 1627/15 Erb u.a.

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